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Nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
In welchen Fällen sind Schuldzinsen und Erhaltungsaufwendungen nach Veräußerung der Immobilie abziehbar?
[i]Heinrich, Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Grundlagen NWB BAAAE-52183 Viele Mandanten investieren – nicht nur in Niedrigzinszeiten – ihr Kapital in Wohnimmobilien und erzielen infolgedessen regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Die Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten führt während der Vermietungszeit eher in Ausnahmefällen zu Problemen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich berücksichtigt werden können.
I. Allgemeines
[i]Langenkämper, Werbungskosten – Allgemeine Voraussetzungen, infoCenter NWB MAAAC-40734 Nach § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Die Aufwendungen sind immer bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werden Aufwendungen demzufolge durch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung veranlasst, indem sie mit der Vermietung bspw. einer Wohnimmobilie zusammenhängen und diese Wohnraumüberlassung fördern, sind sie dort als Werbungskosten abzuziehen.
Grundsätzlich sind Werbungskosten nach § 11 Abs. 2 EStG für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (sog. Abflussprinzip).
[i]Berücksichtigung vorab entstandener ...Fallen die Werbungskosten schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vora...BStBl 2011 II S. 271