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BFH  - V R 37/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 129, AO § 351

Rechtsfrage

Ist die Änderung eines rechtskräftigen Steuerbescheides ein tauglicher Anfechtungsgegenstand, da diese --ohne ein selbständiger Verwaltugsakt zu sein-- lediglich die in der mündlichen Verhandlung vor dem FG abgegebene Zusage umsetzt?

(Geht man von einer Verwaltungsaktqualität der Änderung aus, wäre eine Anfechtung nach § 351 AO i.V.m. § 129 AO ausgeschlossen.)

Änderung; Offenbare Unrichtigkeit; Steuerbescheid; Verwaltungsakt

Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 310 Nr. 10
ZAAAH-10282

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