Kindergeld für X - einheitliche mehraktige Berufsausbildung zur/zum geprüften Bankfachwirt/in (... School)
Leitsatz
Bei planmäßiger Ausbildung zur/zum geprüften „Bankfachwirt/in (Frankfurt School of ...)” im Anschluss an die Ausbildung zur/zum
Bankkauffrau/-mann (zum frühestmöglichen Studienbeginn) liegt eine mehraktige einheitliche Berufsausbildung vor, sodass die
nach dem Abschluss der Ausbildung zur/zum Bankkauffrau-/mann ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit dem Anspruch auf Kindergeld
nicht entgegensteht. Dass für den ebenfalls absolvierten Abschluss „Geprüfte/r Bankfachwirt/in IHK” eine zweijährige Berufstätigkeit
nach dem Abschluss der Bankausbildung erforderlich ist, ist unschädlich, weil die Abschlüsse „Bankfachwirt/in (Frankfurt School
of ...)” und „Geprüfte/r Bankfachwirt/in IHK” voneinander unabhängig sind, für den Abschluss „Bankfachwirt/in (Frankfurt School
of ...)” keine Berufstätigkeit nach dem Abschluss der Bankausbildung erforderlich ist und im Streitfall nach dem Ergebnis
der Beweisaufnahme das Kind von Beginn an planmäßig seine Ausbildung mit dem Ziel der Erlangung einer Führungsposition im
Bankwesen (einschließlich des Abschlusses „Bankfachwirt/in (Frankfurt School of ...”) betrieben und den Abschluss „Geprüfte/r
Bankfachwirt/in IHK” dabei nur nebenbei mitgenommen hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 15/2019 S. 1004 PAAAH-10067
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.