Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
einer Photovoltaikanlage zwischen Geschäftsleiterbetriebsstätte
und Betriebsstätte der Photovoltaikanlage
Leitsatz
Der
Gewerbesteuermessbetrag einer Gesellschaft mit einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte
und einer Betriebsstätte, an der eine Photovoltaikanlage betrieben
wird, ist zwischen diesen beiden Gemeinden aufzuteilen. Eine Photovoltaikanlage,
die bis zum genehmigt worden ist, fällt nicht unter
§ 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG, da es sich um keine Neuanlage im Sinne
des § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewStG handelt. Eine vom Regelmaßstab
abweichende Zerlegung gemäß § 33 GewStG kommt beim Betrieb einer
Photovoltaikanlage nicht in Betracht.
Fundstelle(n): RAAAH-10062
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.