IFRS-Kommentar
17. Aufl. 2019
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§ 9 Finanzierung der Anschaffung oder Herstellung
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 23 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
Wegen der Rechtsentwicklung wird auf Rz 40 verwiesen.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Ökonomische Begründung der Aktivierung von Fremdkapitalkosten
1 IAS 23 befasst sich mit der bilanzmäßigen Abbildung von Aufwendungen für die Fremdfinanzierung (borrowing costs), die bei Anschaffungs- oder Herstellungsvorgängen anfallen. Bei besonderen Vermögenswerten (Rz 10) sind die direkt der Anschaffung oder Herstellung zuzuordnenden Fremdfinanzierungskosten (Rz 7) gem. IAS 23.1 zu aktivieren. Die Kosten des Eigenkapitals sind nach IAS 23.3 von einer Aktivierung ausgeschlossen.
2 Die Ausgangsidee zur bilanzmäßigen Behandlung der Aufwendungen für die Finanzierung des Geschäftsbetriebs ist nach deutscher Rechnungslegungstradition recht einfach: Finanzierungskosten stellen periodengerecht zu ermittelnden Aufwand dar. Diese gerade wegen ihrer Schlichtheit qualitativ nicht zu unterschätzende Regel – bilanzpolitisch zu nutzende Ermessensspielräume bestehen bis dahin nicht – wird indes nicht konsequent durchgehalte...