Bilanzanalyse
14. Aufl. 2019
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3. Teil Lösungen zu den Übungen und Kontrollfragen
Zu Kapitel 1, Abschnitt 1.1 bis Kapitel 2, Abschnitt 2.7
Konzernjahresabschlüsse bilden die Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse der zum Konzern gehörenden Unternehmen in einem „zusammenfassenden” Abschluss ab. Dabei wird unterstellt, dass diese Unternehmen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich eine Einheit bilden. Der Konzernabschluss hat – anders als der Einzelabschluss – nur die Informationsfunktion zu erfüllen, weil an ihn keine rechtlichen (Haftung, Ausschüttungen) und steuerlichen Konsequenzen geknüpft sind. Deswegen können auch alle Bilanzierungs-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte neu und anders als in den Einzelabschlüssen wahrgenommen werden. Damit ist der Konzernabschluss eine bessere Informationsquelle als der Einzelabschluss. Grundsätzlich kann das gleiche Instrumentarium wie für die Einzelabschlussanalyse eingesetzt werden. Besonderheiten ergeben sich aber aus rein konzernspezifischen Posten, wie z. B. die Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung und der Währungsumrechnung, die Bedeutung der Geschäfts- und Firmenwerte und der latenten Steuern. Außerdem stehen zusätzliche Instrumente,...