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NWB Nr. 37 vom Seite 3473 Fach 2 Seite 6019

Änderungen durch das Standortsicherungsgesetz

von Diplom-Kaufmann Gerd Fischer, Herne

In der folgenden Übersicht werden die wesentlichen stl. Änderungen durch das Standortsicherungsgesetz (StandOG) zusammengestellt. Über die wichtigsten Änderungen wird in Kürze ausführlich in weiteren Aufsätzen berichtet werden. - Die meisten Änderungen gelten ab 1994.

I. Einkommensteuergesetz

1. Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 3 Nr. 34 EStG)

Leistungen des ArbG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sind nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei. Begünstigt sind die unentgeltliche oder verbilligte Zurverfügungstellung von Fahrausweisen, Zuschüsse des ArbG zu den Fahrtkosten und Leistungen Dritter, die mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis erbracht werden. Die Steuerbefreiung gilt auch für die Fälle, in denen der ArbG nur mittelbar an der Vorteilsgewährung beteiligt ist, etwa durch Abschluß eines Rahmenabkommens.

2. Buchwertprivileg bei Entnahmen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Eine Entnahme darf statt mit dem Teilwert mit dem Buchwert angesetzt werden, wenn das entnommene WG für mildtätige, wissenschaftliche oder als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke oder zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gespendet wird...