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NWB Nr. 35 vom Seite 2703 Fach 2 Seite 5705

Akzessorietät von Stundungs- und Aussetzungszinsen

von Ministerialrat Hermann Bernwart Brandenberg, Düsseldorf

I. Problemstellung

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob Stundungs- oder Aussetzungszinsen entsprechend herabzusetzen sind, wenn sich die gestundete oder ausgesetzte Steuer - aus welchen Gründen auch immer - mindert. Der BFH hat sich in jüngeren Entscheidungen mit dieser Problematik befaßt und ist hierbei zu dem Ergebnis gelangt, daß die genannten Zinsen von dem Bestehen des gestundeten oder ausgesetzten Anspruchs abhängig sind. Diese Akzessorietät erfordere es, daß bei einer Minderung der Hauptschuld auch die Zinsen entsprechend herabzusetzen sind. Auf die genannte Problematik soll im folgenden näher eingegangen werden. Der Klarheit halber werden Aussetzungszinsen und Stundungszinsen zunächst getrennt behandelt. Im Anschluß daran werden die Auswirkungen für die Praxis und auch für andere steuerliche Nebenleistungen dargestellt.

II. Aussetzungszinsen

1. BFH-Rechtsprechung

Dem (BStBl 1988 II S. 229) lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Das Finanzamt hatte am 12. 12. 1978 einen Grunderwerbsteuerbescheid über 17 150 DM unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. Der Steuerpflichtige legte dagegen Einspruch ein. Auf A...