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NWB Nr. 17 vom Seite 1261 Fach 2 Seite 5633

Auskunftsersuchen an ein Kreditinstitut

von Prof. Dr. Günter Söffing, Richter am BFH, München

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I. Sachverhalt

Die Kl. sind verheiratet. Sie wurden zusammenveranlagt. Sie erzielten 1972 und 1973 je 135 000 DM, 1974 53 000 DM und 1975 179 000 DM Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Rahmen einer Betriebsprüfung verlangte der Betriebsprüfer die Vorlage aller privaten Sparbücher und Bankauszüge der Kläger für 1972 bis 1975 und die Vorlage der Kontenbestände und . Die Kläger legten daraufhin eine Bestätigung der Sparkasse hinsichtlich der privaten Girokonten X und Y vor. Die Bescheinigung für das erstgenannte Konto enthielt die Soll- und Habenzinsen und die Kontostände jeweils per 31. 12. 1972 bis 1975. Die Bescheinigung für das zweitgenannte Konto enthielt die Kontostände zum bis 1976 und den Vermerk, daß 1972 bis 1976 Zinsen und Gebühren nicht angefallen seien. Die Kläger teilten ferner mit, der Kläger habe seit dem noch ein Konto bei der Sparkasse A. Darüber hinaus existierten keine weiteren Giro- oder Sparkonten. Ihnen seien keine weiteren Kapitaleinkünfte zugeflossen. Sie seien bereit, dies an Eides Statt zu versichern. Das genügte dem FA nicht. Es forderte erneut die Vorlage der Kontenauszüge einschließlic...