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BFH  - VI R 2/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33a Abs 1 S 3, BAföG § 11

Rechtsfrage

Ist der nichteheliche, unterhaltsleistende Lebensgefährte einem gesetzlich Unterhaltsverpflichteten gemäß § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG gleichgestellt, wenn nicht aufgrund von dessen Unterhaltsleistungen, sondern aus anderen Gründen (hier: BAföG-Berechtigung bei Studium) kein Anspruch auf zum Unterhalt bestimmte öffentliche Mittel bestand?

Bafög-Zuschuss; Gleichgestellte Person; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Öffentliche Mittel; Studium; Unterhalt

Fundstelle(n):
WAAAH-08012

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