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BFH  - II R 22/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 13b Abs 2 S 2 Nr 1 S 2 Buchst a, ErbStG § 13b Abs 2 S 2 Nr 1 S 2 Buchst b, ErbStG § 13b Abs 4 Nr 1 S 2 Buchst a, ErbStG § 13b Abs 4 Nr 1 S 2 Buchst b, AO § 163, GG Art 3

Rechtsfrage

Voraussetzungen und Grenzen der Steuerverschonungsregelungen in § 13b ErbStG; begünstigtes Betriebsvermögen oder schädliches Verwaltungsvermögen (Rechtsstand 2012):

Sind Betriebsgrundstücke, die im Jahr 2012 als letzter Teilakt einer vorweggenommenen Erbfolge auf die Kläger (eine GbR) übertragen wurden, als steuerschädliches Verwaltungsvermögen i.S.v. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG anzusehen? Diese Grundstücke waren zuvor an eine GmbH verpachtet worden, die der Schenker zusammen mit den Klägern gegründet hatte und die das Einzelunternehmen des Schenkers fortführte.

Betriebsvermögen; Schenkungsteuer; Sonderbetriebsvermögen; Steuerbefreiung

Fundstelle(n):
DAAAH-08001

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