Arbeitshilfe Juli 2020

Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages - keine schädliche Verwendung durch Einzahlung eines Entnahmebetrags aus gefördertem Altersvorsorgekapital in einen Bausparvertrag

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Stellt die Entnahme des geförderten Altersvorsorgevermögens (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) aus dem nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierten Altersvorsorgevertrag zur Einzahlung in einen Bausparvertrag in der Ansparphase, mit dem Zweck eine frühere Zuteilungsreife des Bausparvertrages zu erreichen, um damit in der Zukunft das für die Anschaffung des Wohnungseigentums eingesetzte Darlehen abzulösen, nach der bis zum geltenden Rechtslage keine wohnungswirtschaftliche Verwendung dar, weshalb die Entnahmebewilligung insoweit für unwirksam zu erklären ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB VAAAH-07451