Polnisches „Erziehungsgeld 500+“ ist mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar und darf deshalb angerechnet werden
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1. Ist das polnische „Erziehungsgeld 500+“ mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar und darf deshalb angerechnet werden?
2. Darf das FG die vorgenannte Frage beantworten, ohne die amtliche Übersetzung des polnischen Gesetzes heranzuziehen?
3. Wie ist das Verhältnis § 65 EStG gegenüber der VO Nr. 883/2004 sowie dem polnischen Kindergeldgesetz („Erziehungsgeld 500+“) aufzulösen?
4. Darf ein Kindergeldbescheid nach Inkrafttreten des polnischen Gesetzes zum „Erziehungsgeld 500+“ nachträglich gemäß § 173 AO geändert werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
GAAAH-07404