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BBK Nr. 4 vom Seite 182

Tax Compliance bei kleinen und mittelständischen Unternehmen

Hinweise der Bundessteuerberaterkammer

Linda Konken

[i]Behringer, IKS als Tax Compliance Management System gemäß IDW PS 980, BBK 18/2017 S. 875 NWB VAAAG-56307 Ein gut organisiertes Tax Compliance Management System, das auf die Vermeidung von Rechtsverstößen ausgelegt ist, ist bei steuerstrafrechtlichen Ermittlungen zugunsten eines Unternehmens zu werten. Obwohl dies auch für kleine und mittlere Unternehmen gilt, ist die Implementierung und Pflege eines Steuer-IKS in KMU eher die Ausnahme. Dem will die Bundessteuerberaterkammer mit ihren Hinweisen für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem (Steuer-IKS) begegnen, das sich hauptsächlich an Steuerberater mit KMU-Mandaten wendet. Im Folgenden werden ausgewählte Hinweise der Bundessteuerberaterkammer dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Tax Compliance als Beratungsfeld

[i]Indiz gegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit Aufgrund der Änderung des AEAO zu § 153 durch das gewinnt das Thema Tax Compliance bzw. die Implementierung steuerlicher innerbetrieblicher Kontrollsysteme – kurz Steuer-IKS genannt – zunehmend an Bedeutung in der steuerlichen Beratungspraxis sowie in der Fachliteratur. So könne ein implementiertes und gelebtes steuerliches Kontrollsystem ein Indiz sein, dass eventuelle Pflichtverletzungen weder vorsätzlich noch fahrlässig began...