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Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG – Anteile an Kapitalgesellschaften
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Veräußert ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft Aktien oder GmbH-Anteile mit Gewinn, kann der Veräußerungsgewinn unter bestimmten Bedingungen steuerneutral auf bestimmte andere Wirtschaftsgüter übertragen und damit die Versteuerung zeitlich verlagert werden. Soweit im Veräußerungsjahr kein Abzug vorgenommen wurde, kann im Wirtschaftsjahr der Veräußerung eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage gebildet werden.
Die Übertragungsmöglichkeiten aus der Veräußerung von unbebauten oder bebauten Grundstücken werden in einem separaten Stichwort dargestellt.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonderposten mit Rücklageanteil | 0931 | Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 6b EStG |
Sonstige betriebliche Erträge | 2728 | Erträge aus der Auflösung einer steuerlichen Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2343 | Einstellungen in die steuerliche Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 4874 | Abschreibungen auf Finanzanlagen auf Grund § 6b EStG-Rücklage |
4873 | Abschreibungen auf Finanzanlagen auf Grund § 6b EStG-Rü... |