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BFH  - II R 3/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 13b Abs 2a, ErbStG § 13b Abs 2 S 2 Nr 1 S 2 Buchst a, ErbStG § 12 Abs 5, BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 179 Abs 1

Rechtsfrage

Gesonderte Feststellung des Verwaltungsvermögens (Bewertungsstichtag ) für Zwecke der Erbschaftsteuer:

1. Wer ist an einem Feststellungsverfahren nach § 13b Abs. 2a ErbStG zu beteiligen?

2. Wie ist das Tatbestandsmerkmal des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens in § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG auszulegen; Voraussetzungen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung?

3. Ist ein zur Nutzung überlassenes Grundstück als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren oder ist es dem nach § 13b ErbStG begünstigten Vermögen zuzurechnen?

Erbschaftsteuer; Gesonderte Feststellung; Inhaltsadressat

Fundstelle(n):
NAAAH-05757

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