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NWB Nr. 5 vom Seite 291

NWB AKTUELLES 5/2000

Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis

Oftmals haben AN nebeneinander mehrere Dienstverhältnisse mit zum Teil jeweils geringem Arbeitslohn und legen jedem ArbG eine LSt-Karte vor. Für das erste Dienstverhältnis fällt in diesen Fällen des öfteren keine LSt an, weil der Arbeitslohn unter der Eingangsstufe der maßgeblichen LSt-Tabelle liegt. Dagegen unterliegt der Arbeitslohn aus dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis regelmäßig voll dem LSt-Abzug, weil dem ArbG gewöhnlich eine LSt-Karte mit der Steuerklasse VI vorgelegt wird. Das gilt z. B. für Rentner, die neben einer Betriebsrente noch Arbeitslohn aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis beziehen oder die mehrere Betriebsrenten erhalten. Der LSt-Abzug erfolgte bisher im laufenden Jahr auch dann, wenn für den AN nach Ablauf des Jahres deshalb keine ESt festzusetzen war, weil das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag lag und deshalb die einbehaltene LSt im Rahmen einer ESt-Veranlagung zu erstatten war.

Durch das StBereinG 1999 wurde nun (erstmals für das Kalenderjahr 2000) für den AN die Möglichkeit geschaffen, den LS...