Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
4. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IV. Bilanz(steuer-)recht: Bewertung, Ansatz und Wirkung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen nach EStG und HGB
1. Buchführungspflichten
3311Jeder Kaufmann im Sinne der §§ 1 bis 3, 6 HGB unterliegt gem. § 238 HGB grundsätzlich der Buchführungspflicht. Es ist gem. § 242 HGB dazu verpflichtet, zum Ende eines Geschäftsjahres, dem Bilanzstichtag, einen Jahresabschluss, d. h. eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften erweitert sich gemäß § 264 Abs. 1 HGB der Jahresabschluss grundsätzlich um einen Anhang und einen Lagebericht.
3312Als Aufgaben und Ziele können für den Jahresabschluss genannt werden:
Dokumentation sämtlicher Geschäftsvorfälle für Rekonstruktions- und Kontrollzwecke,
Informationsbereitstellung und Rechenschaftslegung über die Verwendung des überlassenen Kapitals der Eigentümer, sowie den Erfolg der Geschäftstätigkeit,
Information durch Offenlegung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage,
Bemessungsgrundlage für die Gewinnausschüttungen an die Eigner, sowie
Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuerlast des Unternehmens.
3313–3315(Einstweilen frei)
2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
3316Das deutsche Handelsrecht folgt prinzipienbasierten Grundsätzen, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführu...