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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 46/17 EFG 2019 S. 103 Nr. 2

Gesetze: EStG § 32 Abs. 8; EStG § 32 Abs. 8

Keine Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit und keine Übertragung des Betreuungsfreibetrages nach Volljährigkeit des Kindes

Leitsatz

Bei fehlender Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes und nach Volljährigkeit des Kindes scheidet eine Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages aus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 103 Nr. 2
EStB 2019 S. 146 Nr. 4
GStB 2019 S. 214 Nr. 6
NAAAH-03910

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