Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 46 vom Seite 4124

NWB AKTUELLES 46/97

Grunderwerbsteuer auf Eigenheime verfassungswidrig?

Der III. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat durch einen Beschluß des Berichterstatters vom (III 90/91) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen des § 3 GrEStG die Frage gem. Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt, ob die Grunderwerbsteuer auf Eigenheime verfassungswidrig ist (Az. beim BVerfG: 1 BvL 24/97). Die Prozeßbeteiligten waren mit einer Entscheidung des Berichterstatters (anstelle des Senats) einverstanden (vgl. § 79a Abs. 3, 4 FGO).

Die Kläger des Steuerrechtsstreits hatten mehr als 30 000 DM Umsatzsteuer auf die Baukosten ihres selbstgenutzten Einfamilienhauses zu tragen. Mit der Klage wenden sie sich gegen einen weiteren steuerlichen Zugriff in Form der Grunderwerbsteuer.

Das Niedersächsische Finanzgericht hält die Grunderwerbsbesteuerung der Eigenheimer für verfassungswidrig, weil sie seiner Ansicht nach gegen das aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitete Prinzip der eigentumsschonenden und freiheitsschonenden Besteuerung sowie gegen das aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG entwickelte Gebot der Steuergerechtigkeit verstößt. Danach müßte im Rahmen der ”allgemeinen Ausnahmen” nach § 3 GrEStG der Erwerb von zur Selbstnutzung bestimmten durchschnitt...