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NWB AKTUELLES 31/97
Einziehung erhöhter Jahresbeiträge für Kraftfahrzeugsteuern?
Auf die Frage, ob es die Bundesregierung für rechtmäßig hält, daß die Finanzämter in den einzelnen Bundesländern bei der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer auch in den Fällen weiterhin erhöhte Jahresbeiträge einziehen und Jahresbescheide und Hinweise mit den alten Beitragskonditionen verschicken, in denen von vornherein klar ist, daß aufgrund der neubeschlossenen Regelungen (schadstoffarme Fahrzeuge) ab dem erheblich geringere Kraftfahrzeugsteuern entrichtet werden müssen, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Hauser (BT-Drucks. 13/8005) wie folgt:
Die Kraftfahrzeugsteuer wird in einem maschinellen Verfahren mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung festgesetzt. Das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 wurde am im BGBl I S. 805 verkündet. Dem Gesetzesbeschluß sind sehr schwierige und langwierige Verhandlungen im Vermittlungsausschuß vorangegangen; das Vermittlungsverfahren wurde erst am durch eine Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses abgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens völlig offen. Die für ...