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NWB Nr. 8 vom Seite 476

NWB AKTUELLES 8/92

Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1986

Im Zusammenhang mit den bereits angelaufenen Arbeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse 1991 stellt sich für die Unternehmen die Frage, inwieweit von Ansatz- und Bewertungswahlrechten Gebrauch gemacht werden soll, die nach der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1986 (EStDV 1986) vorgesehen waren, deren weitere Anwendung nach Erlaß des Steuerreformgesetzes 1990 jedoch formalrechtlich nicht mehr möglich ist. Es wird deshalb darauf hingewiesen, daß die noch ausstehende Verordnung zum Ersatz der angesprochenen Regelungen in der EStDV 1986 in Kürze ergehen wird. Durch die Verordnung ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

  • Die Preissteigerungsrücklage (§ 74 EStDV) ist nur noch für Wirtschaftsjahre zulässig, die vor dem enden.

  • Der Importwarenabschlag (§ 80 EStDV) darf für das Wirtschaftsjahr, das 1990 endet, nur noch in Höhe von bis zu 15 v. H. und für alle später endenden Wirtschaftsjahre nur noch in Höhe von bis zu 10 v. H. vorgenommen werden.

  • Die Sonderabschreibungen für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohle- und Erzbergbau (§ 81 EStDV) sind grundsätzlich nur noch möglich, wenn die Wirtschaftsgüter vor dem angeschafft oder hergestellt worden sind. Eine Ausnahme gilt für vor dem