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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 1095/17

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin zu 1) in der Zeit vom 12.05.2014 bis 30.04.2015 in ihrer Tätigkeit für den Kläger zu 2) als Mitarbeiterin in der Steuerkanzlei sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 407 Nr. 8
DStRE 2019 S. 1492 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2018 S. 3807
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2019 S. 256
PAAAH-01277

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