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IK Nr. 12 vom Seite 8

Stille Reserven – die verborgenen Liquiditätspolster

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Jedes Unternehmen muss am Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz erstellen. Die Posten des Vermögens auf der Aktivseite werden den Posten Eigenkapital und Fremdkapital auf der Passivseite gegenübergestellt. Unter dem Posten Eigenkapital erscheint ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag. Jetzt ist aber die Frage, ob diese Werte auch tatsächlich der Realität entsprechen.

Da das Handelsgesetzbuch (HGB) die Anwendung besonderer Bewertungsprinzipien für das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen und die Verbindlichkeiten vorschreibt, ergeben sich in vielen Fällen Unterschiede zwischen dem Buchwert in der Bilanz und dem tatsächlichem Marktwert.

Die drei Bewertungsvorschriften des HGB sind

  • das Anschaffungswertprinzip und

  • das Niederstwertprinzip für die Posten des Vermögens sowie

  • das Höchstwertprinzip für das Fremdkapital.

Betrachten wir die Vorschriften an einem konkreten Beispiel einer Bilanz.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva
  Bilanz zum
(verkürzt, alle Werte in €)
Passiva
Anlagevermögen
 
Eigenkapital
5.990.000
1.
Grundstücke
1.000.000
Fremdkapital
 
2.
Geschäftsausstattung
300.000
1.
Rückstellungen
10.000
3.
Maschinen (darin enthalten eine Maschine
mit einem Wert von 1 €)
4.000.000
2.
Verbindlichkeiten (darin enthalten eine Währungsverbindlich...

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