Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
10. Aufl. 2019
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Kapitel XIV: Kostenstruktur der Arztpraxen
Literatur: Statistisches Bundesamt, Fachserie 2 Reihe 1.6.1, Unternehmen und Arbeitsstätten – Kostenstruktur bei Arzt-, Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten 2015, Artikelnummer 2020161159004; Hauschild/Klose, Kostenstrukturen bei Arzt- und Zahnarztpraxen 2003, Statistisches Bundesamt – Wirtschaft und Statistik 2006, S. 1151; Statistisches Bundesamt, Fachserie 2 Reihe 1.6.1, Unternehmen und Arbeitsstätten – Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten 2011, Artikelnummer 2020161119005; Statistisches Bundesamt, Fachserie 2 Reihe 1.6.6, Unternehmen und Arbeitsstätten – Kostenstruktur bei Einrichtungen des Gesundheitswesens 2014.
1. Kostenstruktur im Allgemeinen
1751Für Ärzte gibt es bisher keine amtlichen steuerlichen Gewinnermittlungsrichtsätze. Das Statistische Bundesamt jedoch führt in Deutschland auf Grundlage des Gesetzes über die Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) regelmäßig – grundsätzlich alle vier Jahre – zeitnahe Kostenstrukturerhebungen für freiberuflich tätige Ärzte durch, die auch von der FinVerw häufig...