Ralf Klaßmann, Dirk Lewejohann, Annette Pass, Christian Salzberger, Oliver Stein

Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe

10. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55046-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-42760-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe (10. Auflage)

Kapitel VIII: Lohnsteuer

1. Allgemeines

1351Der Arzt/Zahnarzt hat als Arbeitgeber seines Personals bestimmte lohnsteuerrechtliche Pflichten zu erfüllen. Die Lohnsteuer ist eine sog. Quellensteuer. Der Arzt/Zahnarzt/die Berufsausübungsgemeinschaft hat sie als Arbeitgeber gem. § 38 Abs. 3 EStG für Rechnung der Arbeitnehmer bei der Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Schuldner der Lohnsteuer ist gem. § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG grundsätzlich der Arbeitnehmer, ausgenommen bei pauschal versteuertem Arbeitslohn. Die Lohnsteuer entsteht gem. § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Das ist der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber den Arbeitslohn an den Arbeitnehmer auszahlt und dieser wirtschaftlich darüber verfügen kann.

1352Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Arbeitslohn, der Lohnsteuerklasse und den etwaigen auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträgen. Die Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens erfolgte im Kalenderjahr 2013. Die Bildung der elektronischen Lohnsteue...

Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.