Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
10. Aufl. 2019
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Vorwort
Für die Ärztinnen und Ärzte und ihre Berater ist neben vielen anderen Rechtsgebieten gerade auch das Steuerrecht von zentraler Bedeutung. Die Rechtsanwendung ist dabei durchaus nicht einfach. Das Steuerrecht unterliegt ständigen Anpassungen durch die Gesetzgebung und kontinuierlicher Auslegung durch die Finanzgerichte. Daran dürfte sich in den kommenden Jahren nichts ändern, wobei neben der Entwicklung des nationalen (deutschen) Steuerrechts jedenfalls im Bereich der Umsatzsteuer auch die des EU-Rechts sorgfältig beobachtet werden muss. Die überaus große Anzahl von Verlautbarungen der Finanzbehörden zu Steuerfragen aller Art im Bereich der Heilberufe verdeutlicht anschaulich die überaus komplexe Rechtslage.
Es ist schon lange nicht mehr ausreichend, dass ein steuerlicher Berater mit seinem im heilkundlichen Bereich tätigen Mandanten einmal im Jahr steuerliche Aspekte bespricht bzw. dass er die notwendigen Gewinnermittlungen und Steuererklärungen einmal jährlich erstellt. Vielmehr ist eine fortwährende und intensive steuerliche Beratung nötig. Hierbei muss die Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte allerdings darauf ausgerichtet sein, die Führung der heilkundlichen Praxis auch ...