Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
5. Aufl. 2018
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Schweiz/Fürstentum Liechtenstein
Allgemeines
Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein bilden zusammen ein gemeinsames Umsatzsteuer-Inland, demnach wird in beiden Staaten ein identisches Umsatzsteuerrecht angewandt. Die nachfolgenden Ausführungen gelten demzufolge sowohl für die Schweiz als auch für das Fürstentum Liechtenstein.
Die Umsatzsteuer ist zwar an die MwStSystRL stark angelehnt, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Nachdem der (Schweizer) National- und Ständerat dem MWStG zugestimmt hat, trat am in der Schweiz ein neues Mehrwertsteuergesetz (MWStG) in Kraft.
Unternehmer/Organkreis
Bis zum stellte das Schweizer Recht bei nicht in der Schweiz ansässigen Unternehmen nur auf die Höhe der in der Schweiz (CH) und im Fürstentum Liechtenstein (FL) steuerbaren Umsätze ab. Eine Registrierungspflicht war nur dann gegeben, wenn die steuerbaren Umsätze in der Schweiz > 100.000 CHF waren.
Seit dem ist für die Befreiung von der Mehrwertsteuer-Pflicht der weltweite Umsatz maßgebend.
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XY GmbH | Umsätze außerhalb CH und FL | Steuerbare Umsätze in CH und
FL | Registrierung in CH/FL |
2017 | 380.000
€ | 40.000
CHF | nein |
2018 | 380.000
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