Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
5. Aufl. 2018
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Vorsteuervergütungsverfahren
Allgemeines
Das Umsatzsteuerrecht der EU-Mitgliedstaaten und bestimmter Drittländer sieht vor, dass sich ausländische Unternehmer Vorsteuerbeträge in einem besonderen Vorsteuervergütungsverfahren erstatten lassen können.
Eine Erstattung im Vorsteuervergütungsverfahren ist grundsätzlich nur unter folgenden, insgesamt zu erfüllenden Voraussetzungen möglich:
Der Antragsteller hat im Erstattungsstaat weder seinen Sitz, noch eine Betriebsstätte.
Der Antragsteller ist im Erstattungsstaat weder umsatzsteuerlich registriert, noch verpflichtet, sich dort umsatzsteuerlich registrieren zu lassen.
Der Antragsteller hat im Erstattungsstaat entweder keine steuerpflichtigen Lieferungen oder Dienstleitungen ausgeführt oder nur solche, hinsichtlich derer die Umsatzsteuerschuld auf den Kunden verlagert wird (sog. Reverse Charge-Verfahren).
Der Antragsteller ist im Heimatland für Umsatzsteuerzwecke registriert.
Der Antragsteller verfügt über auf ihn lautende Vorsteuerbelege im Original.
Vergütungsverfahren innerhalb der EU
Vergütungsanträge sind seit dem Jahr 2010 elektronisch über ein Online-Portal im Heimatland des Antragstellers zu stellen. In Deutschland ist das Online-Portal d...