Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

5. Aufl. 2018

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01001-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59385-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (5. Auflage)

Rumänien

Allgemeines

Die EU-Bestimmungen wurden im Rahmen des Beitritts in die EU zum umgesetzt. Zwar plant Rumänien seit 2015 die Einführung des Euros, jedoch halten Finanzmarktexperten dies zurzeit nicht für realistisch. Die Währung in Rumänien ist der Leu (Plural: Lei) und unterteilt sich in 100 Bani. Die Abkürzung lautet RON.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. In Rumänien ansässige Unternehmer sind im Falle der Ausführung von wirtschaftlichen Aktivitäten oder der Planung verpflichtet, sich umsatzsteuerlich zu registrieren. Unerheblich ist, ob durch die Ausübung der Tätigkeit ein Gewinn erzielt wird, die Einnahmeerzielungsabsicht ist maßgebend.

Für in Rumänien ansässige Unternehmer gilt jedoch Folgendes: Nur wenn der Umsatz die nachfolgend genannte Grenze innerhalb eines Jahres überschritten hat bzw. voraussichtlich überschreiten wird, erfolgt eine mehrwertsteuerliche Registrierung. Diese Grenze ist vergleichbar mit der Kleinunternehmerregelung in Deutschland (§ 19 d-UStG: Grenze 17.500 €/50.000 €). Die Kleinunternehmergrenze wurde zum auf 300.000 RON/88.500 € (vorher 220.000 RON/65.000 €) angehoben. Beginnt ein ...

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.