Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
5. Aufl. 2018
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Österreich
Allgemeines
Die EU-Bestimmungen wurden in starker Anlehnung an das deutsche Umsatzsteuerrecht umgesetzt.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine umsatzsteuerliche Organschaft ist möglich. Im österreichischen Umsatzsteuergesetz ist (ähnlich wie im deutschen UStG) normiert, dass die für ein Unternehmen erforderliche gewerbliche oder berufliche Tätigkeit dann nicht selbständig ausgeübt wird, wenn eine „juristische Person“ (insbesondere also Kapitalgesellschaften) dem Willen eines Unternehmers derart untergeordnet ist, dass sie keinen eigenen Willen hat (Organschaft). Dies ist dann der Fall, wenn die betreffende juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen eingegliedert ist (§ 2 Abs. 2 Z 2 ö-UStG). Nähere Hinweise zur umsatzsteuerlichen Organschaft finden sich in den Umsatzsteuerrichtlinien, insbesondere hinsichtlich der finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung (vgl. insb. Rz. 233 ff. UStR). Im Falle einer Organschaft werden also Organträger und sämtliche Organgesellschaften hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Verwaltung zu einem Unternehmen zusammengefasst. Nur der Organt...