Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
5. Aufl. 2018
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Kroatien
Allgemeines
Die kroatische Umsatzsteuer (Porez na dodanu vrijednost – PDV) entspricht den Vorgaben der MwStSystRL. Grundsätzlich ist das kroatische Umsatzsteuerrecht aufgrund des EU-Beitrittes zum auch hinsichtlich der Herausgabe von Verwaltungsanweisungen und erläuternden Erlassen noch stark im Wandel, um den Einklang mit EU-Recht sicherzustellen.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine umsatzsteuerliche Organschaft oder Gruppenbesteuerung ist im kroatischen Umsatzsteuerrecht nicht vorgesehen, so dass Unternehmer jeweils gesondert registriert und zur Umsatzsteuer veranlagt werden.
Während in Kroatien ansässige Unternehmer sich erst dann zwingend zur Umsatzsteuer registrieren lassen müssen, wenn die Umsatzgrenze von 230.000 HRK (ca. 30.200 €) bzw. ab 2018 300.000 HRK (ca. 40.000 €) überschritten wird, müssen ausländische Unternehmer sich unabhängig von einer Umsatzgrenze registrieren lassen, sobald in Kroatien steuerpflichtige Leistungen erbracht werden, für die nicht das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist.
Weiterhin ist eine Registrierung erforderlich, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staate...