Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
5. Aufl. 2018
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Großbritannien
Allgemeines
Die britische Umsatzsteuer (Value Added Tax – VAT) entspricht den Vorgaben der MwStSystRL. Dennoch ergeben sich insbesondere für ausländische Unternehmer einige Besonderheiten, die im Folgenden erläutert werden.
Das britische Umsatzsteuerrecht gilt in England, Schottland, Wales und Nordirland (Großbritannien).
Gem. Art. 50 Abs. 2 und 3 des Vertrages von Lissabon soll der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union zwar am erfolgen. Jedoch wird es eine 21-monatige Übergangsperiode geben, womit der endgültige Ausstieg Großbritanniens aus dem europäischen Mehrwertsteuersystem und der Zollunion bis Ende 2020 verschoben wird.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.
Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft (VAT group) ist möglich. Allerdings besteht die Einschränkung, dass es sich um in Großbritannien ansässige Unternehmen oder britische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen handeln muss. Ausländische Unternehmen sind somit jeweils gesondert zu registrieren.
Voraussetzung für die Bildung einer VAT group ist es, dass die Unternehmen dieser Gruppe unter einheitlicher Leitung stehen. Denkbar ist hier beispielsweise, dass eines der Gruppe...