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BFH  - I R 18/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 50a Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 50a Abs 5 S 5, EStG § 49 Abs 1 Nr 9, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f, EStG § 49 Abs 1 Nr 6

Rechtsfrage

Zahlungen für Know-how-Transfer als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG

1. Führt die Überlassung von Know-how im Rahmen eines Technologietransfervertrags durch ausländische Unternehmer ohne zeitliche Begrenzung zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG, die der Steuerabzugsverpflichtung nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG a.F. (jetzt § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG) unterliegen? - Gilt dies auch dann, wenn der vereinbarte Technologietransfer nicht verwirklicht wird, aber Zahlungen geleistet werden, die Erfüllungsleistungen aus dem beendeten Vertragsverhältnis darstellen?

2. Ist es für die in § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG geforderte Nutzung des Know-hows im Inland ausreichend, wenn dieses dazu bestimmt war, im Inland genutzt zu werden, und kommt es auf die tatsächliche Nutzung nicht an?

Beschränkte Steuerpflicht; Haftung; Nutzungsüberlassung; Steuerabzug

Fundstelle(n):
QAAAH-00017

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