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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 21 | Verzinsung: Verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe bereits ab 2014

Auch für den Zeitraum vom bis ist es nach Auffassung des FG Münster ernstlich zweifelhaft, ob die Zinshöhe von 0,5 % pro Monat dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. Das FG setzte jedoch für diesen Zeitraum die Vollziehung des Zinsbescheids nicht vollständig aus, sondern nur, soweit der Zinssatz die Schwelle von jährlich 3 % überstieg, also 0,25 % pro Monat. Über die Beschwerde muss der BFH entscheiden.

Das FG Münster hat ernstliche Zweifel geäußert – an der Höhe des Zinssatzes von jährlich 6 % . Das ist deshalb bemerkenswert, weil die Richter aus Westfalen zu dem Ergebnis gelangt sind: Dies gilt schon für Zeiträume ab 2014.

Nach langem Zögern hatte der Bundesfinanzhof bekanntlich im Sommer verkündet: Die Höhe der Nachzahlungszinsen von 0,5 % für jeden vollen Monat begegnet jedenfalls ab dem Verzinsungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln . Die Finanzverwaltung hatte darauf unerwartet schnell reagiert. Das BMF hat die Finanzämter angewiesen, Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Allerdings nur, ...