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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 2 K 1289/15 H EFG 2018 S. 1965 Nr. 23

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 44 Abs. 1 Satz 3, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 1, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2

Beschränkte Steuerpflicht von Zinserträgen aus Wandelanleihen – Anwendung der Ausnahmeregelung des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa S. 2 EStG bei Ausgabe von Teilschuldverschreibungen

Leitsatz

  1. Zinserträge aus Wandelanleihen unterliegen, auch wenn sie an sich unter § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen und über die Zinsen Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind, infolge ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG der beschränkten Steuerpflicht, wenn die Schuldnerin ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland hat.

  2. Da die beschränkte Steuerpflicht nicht davon abhängt, dass durch eine entsprechende Sicherung des den Zinszahlungen zu Grunde liegenden Kapitalvermögens der in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa S. 1 EStG vorgesehene Inlandsbezug hergestellt sein muss, kann auch die hierauf bezogene Ausnahmeregelung des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa S. 2 EStG für den Fall der Ausgabe von Teilschuldbefreiungen nicht eingreifen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 2709 Nr. 46
DB 2018 S. 15 Nr. 45
EFG 2018 S. 1965 Nr. 23
EStB 2019 S. 145 Nr. 4
ErbStB 2019 S. 41 Nr. 2
IWB-Kurznachricht Nr. 1/2019 S. 3
StB 2019 S. 2 Nr. 1
IAAAG-99763

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