Keine rückwirkende Rechtswidrigkeit durchgeführter Pfändungsmaßnahmen nach Aufhebung der wegen Nichtbezeichnung der beizutreibenden Beträge formfehlerhaften Durchsuchungsanordnung
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Sind die aufgrund einer nachträglich aufgehobenen richterlichen Durchsuchungsanordnung durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen rechtswidrig?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
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entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
IAAAG-99387