Arbeitshilfe Januar2020

Ein ehemaliger Geschäftsführer ist im eigenen Verfahren wegen Haftung für Lohnsteuer mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung gemäß § 166 AO ausgeschlossen, wenn er wegen offener Gehaltsforderungen selbst Insolvenzgläubiger des Steuerschuldners ist

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Ist der ehemalige Geschäftsführer im eigenen Verfahren wegen Haftung für Lohnsteuer mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung gemäß § 166 AO ausgeschlossen, wenn er wegen offener Gehaltsforderungen selbst Insolvenzgläubiger des Steuerschuldners ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB YAAAG-99386