Arbeitshilfe Februar 2020

Im Inland belegene Windkraftanlage einer ausländischen Personengesellschaft als inländische Betriebsstätte

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

1. Ist eine im Inland belegene Windkraftanlage, die von einer Personengesellschaft mit Sitz im Ausland betrieben wird, eine inländische Betriebsstätte i.S.d. § 13b Abs. 7 UStG, wenn die Betriebsführung durch Fremdpersonal erfolgt und die Stromlieferungen aufgrund eines langfristigen Vertrags nur an einen Abnehmer erbracht werden?

2. Richtet sich der Begriff der (inländischen) Betriebsstätte nach der Legaldefinition des § 12 AO oder nach den Vorgaben des Unionsrechts?

(Das Unionsrecht differenziert für die Ansässigkeit eines Unternehmers zwischen dem Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit und dem Vorliegen einer festen Niederlassung. Eine Betriebsstätte entspricht bei unionsrechtskonformer Auslegung des § 13b Abs. 7 UStG einer festen Niederlassung.)

3. Ist es erforderlich, dass in der Windkraftanlage eigenes Personal der Klägerin in Form von angestellten Mitarbeitern tätig wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB RAAAG-99371