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PiR Nr. 11 vom Seite 320

Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15: Angaben zu Umstellungseffekten in der Zwischenberichterstattung Q1/2018

Empirische Analyse: DAX 30, MDAX, SDAX und TecDAX

WP/StB/CPA Prof. Dr. Jochen Pilhofer, Sascha B. Herr, M.A. und Myriam Woll, M.A.

IFRS-Bilanzierer mit einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr wenden die beiden neuen Standards „IFRS 9“ und „IFRS 15“ nunmehr bereits seit mehreren Monaten an. Ein besonderes Augenmerk richtet sich hierbei insbesondere auf die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelisteten Unternehmen, die nach der Börsenordnung zur quartalsweisen Finanzberichterstattung verpflichtet sind und somit früher als andere kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits im Rahmen der Zwischenberichterstattung für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2018 über die wesentlichen Auswirkungen infolge der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 berichten mussten. In welchem Umfang über die Methodenänderungen im Rahmen der Quartalsberichterstattung zu berichten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, allen voran von der individuellen Betroffenheit von Umstellungseffekten (Stichwort „Wesentlichkeit“) sowie von der Form der Quartalsberichterstattung („Quartalsfinanzbericht“ versus „Quartalsmitteilung“). Es ist daher zu vermuten, dass der Umfang der Angaben zur Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 im Rahmen der Zwischenberichterstattung Q1/2018 mitunter deutlich divergieren könnte. Vor diesem Hintergrund analysiert der vorliegende Beitrag di...

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