Haftung des Nachlasses nach § 20 Abs. 3 ErbStG - Nachrangige Vollstreckung in den ungeteilten Nachlass?
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Muss die Finanzbehörde bei der Beitreibung der Erbschaftsteuer im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung berücksichtigen, dass das sonstige Vermögen eines Miterben einer Erbengemeinschaft weit unter der Höhe der Erbschaftsteuer liegt und deshalb von der Vollstreckung der Steuerschuld bei diesem Miterben absehen und die Beitreibung im Rahmen der Haftung des ungeteilten Nachlasses betreiben?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
ZAAAG-98084