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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 16 | Steuerermäßigung: Berücksichtigung der Erbschaftsteuerbelastung nach § 35b EStG

Einkommensteuerpflichtige Einkünfte, die auch Erbschaftsteuer ausgelöst haben, werden nach § 35b EStG ermäßigt besteuert. Der BFH hat aktuell zur Berechnung der Steuerermäßigung Stellung genommen, wenn sich durch einen Vorerwerb die Erbschaftsteuer erhöht. Die Berechnung der Ermäßigung nach § 35b EStG ist kompliziert. Der BFH hat aber in seinem Urteil die einzelnen Rechenschritte übersichtlich zusammengestellt.

Einkommensteuerpflichtige Einkünfte, die auch Erbschaftsteuer ausgelöst haben, werden nach § 35b EStG ermäßigt besteuert. Der Nachlass unterliegt zwar grundsätzlich nicht der Einkommensteuer, bei Miet- oder Zinsforderungen kann es aber zu einer Doppelbesteuerung kommen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt zur Berechnung der Steuerermäßigung Stellung genommen, wenn sich die Erbschaftsteuer durch einen Vorerwerb erhöht.

Nach § 35b EStG sind Erwerbe von Todes wegen begünstigt. Dies macht die Berechnung der Steuerermäßigung kompliziert, wenn die Erbschaftsteuer durch Vorerwerbe der letzten zehn Jahre erhöht wird. Und zwar deshalb, weil bei einem Vorerwerb persönliche Freibeträge ganz oder teilweise verbraucht werden.

Die Berechnung der Ermäßigung ist nicht ganz einfach, um das mal zurückhaltend zu formulieren. Der IX. Senat d...