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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 10 | Firmenwagen: Keine Deckelung des Privatanteils bei der 1 %-Methode

Der Entnahmewert nach der 1 %-Methode für die Privatnutzung eines Firmenwagens ist nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht auf 50 % der tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten zu deckeln. Der BFH stellte dabei klar, dass auch die von der Finanzverwaltung praktizierte Deckelung des Privatanteils auf die Gesamtkosten nicht mit dem Gesetz vereinbar ist. Ist dem Unternehmer der Entnahmewert nach der 1 %-Methode zu hoch, könne er ja ein Fahrtenbuch führen.

Eine wichtige Entscheidung hat der Bundesfinanzhof gefällt – für alle, die einen Firmenwagen auch privat nutzen. Der Entnahmewert nach der 1 %-Methode für die Privatnutzung eines Firmenwagens ist danach nicht auf 50 % der tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten zu deckeln.

Als Steuer-Experte kennen Sie den Hintergrund: Voraussetzung für die Anwendung der 1 %-Regelung ist seit geraumer Zeit: Das Fahrzeug gehört zum notwendigen Betriebsvermögen. Es muss also zu mindestens 50 % betrieblich genutzt werden. Das wird zwar in der Praxis so gut wie nie überprüft. Aber, so ist es geregelt. Gleichzeitig kann es jedoch sein, dass sich weniger als die Hälfte der tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten steuermindernd auswirken. Zum Beispi...