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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 27/18

Gesetze: EStG § 22 Abs. 1 Nr. 3 , EStG § 17

Einkommensteuer: Abgrenzung Bestechungsgelder von Beteiligungseinkünften - Darlegungs- und Beweislast

Leitsatz

Macht der Steuerpflichtige geltend, dass es sich bei Zahlungen an ihn entgegen der Feststellungen der Steuerfahndung nicht um Bestechungsgelder, sondern um die ratenweise Zahlung des Kaufpreises für verkaufte Anteile an einer ausländischen Gesellschaft handelt, trägt er für das Bestehen der Beteiligung und den Verkauf die Darlegungs- und Beweislast.

Fundstelle(n):
SAAAG-96770

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