Vereinsrecht
10. Aufl. 2018
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C. Vereine und Steuerrecht
I. Allgemeines
920Die folgenden Ausführungen geben nur einen Überblick über die verhältnismäßig komplizierten gesetzlichen Bestimmungen zu Vereinen im Steuerrecht. Vorstandsmitglieder, insbesondere Kassierer/Schatzmeister, werden nicht umhin können, die aus der nachfolgenden Darstellung gewonnenen Kenntnisse zu vertiefen. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil sie ggf. persönlich haften, wenn sie für den Verein ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllen (BFH, BStBl 1980 II S. 375; NJW 1998 S. 3374; s. dazu auch Ehlers, NJW 2011 S. 2689 und noch Rz. 578, 1071). Ggf. müssen sie sogar mit der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren rechnen (dazu Rz. 1074).
921Zur Vertiefung bietet sich die ausführliche Darstellung von Schleder, Steuerrecht der Vereine, 11. Aufl. 2015, an. Außerdem ist aus der Reihe „Das Finanzministerium des Landes NRW informiert“ die Broschüre „Vereine und Steuern“, Stand Mai/2015, zu empfehlen. Sie kann im Internet unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/vereine-steuern-arbeitshilfe-fuer-vereinsvorstaende-und-mitglieder auch als Webarchiv gedownloaded werden. Übersehen sollte man auch nicht die (weiteren) Informationsmöglichkeiten im Internet. So stehen unter https://broschueren.nord...