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BBK Nr. 19 vom Seite 921

DRS 25: Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Prof. Dr. Christian Hanke

Am ist der finale Standard zur „Währungsumrechnung im Konzernabschluss“ (DRS 25) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Im Vergleich zum Standardentwurf E-DRS 33 gibt es im finalen Standard lediglich redaktionelle Änderungen. Der Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen des DRS 25 und veranschaulicht diese durch Beispiele.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Aufbau und Anwendungszeitpunkt von DRS 25

[i]Aufbau von DRS 25Sowohl der Jahres- als auch der Konzernabschluss sind in deutscher Sprache und Euro aufzustellen (§ 244 i. V. mit § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB). Die aus Geschäftsvorfällen in fremder Währung resultierenden Fragestellungen werden – sowohl für den Jahres- als auch für den Konzernabschluss – in DRS 25 adressiert. Der Standard kann inhaltlich in vier Themenkomplexe unterteilt werden. Diese betreffen die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in der Handelsbilanz II (HB II), die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen, die Hochinflation sowie Angaben im Konzernanhang. Mit Ausnahme der Hochinflation werden die Themen in den folgenden Abschnitten dargestellt.

[i]AnwendungszeitpunktDRS 25 ist erstmals für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Sollte eine frühere Anwendung, die das DRSC empfiehlt, vo...