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BFH  - II R 23/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GrEStG § 6 Abs 4 S 1, GrEStG § 6 Abs 2 S 1, GrEStG § 1 Abs 2a, AO § 42 Abs 2 S 1

Rechtsfrage

Grunderwerbsteuer - Übergang von einer Gesamthand - Teleologische Reduktion von § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG:

1. Steht § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG der Anwendung der Begünstigungsvorschrift des § 6 Abs. 2 GrEStG entgegen, wenn ein Grundstück von einer Gesamthand (hier: KG) in das Alleineigentum der an der Gesamthand beteiligten Person (hier: Kapitalgesellschaft) i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG durch Anwachsung ohne vorangegangenes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet hat, übergegangen ist, der Erwerb der Anteile an der Gesamthand innerhalb der Fünf-Jahres-Frist erfolgt und die für diesen Anteilserwerb gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG festgesetzte Steuer wegen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesamthand nicht durchsetzbar war?

2. Ist in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG für eine Nichtanwendung des § 6 Abs. 4 GrEStG allein darauf abzustellen, ob der vorangegangene Erwerbsvorgang des wesentlichen Anteilsübergangs objektiv steuerbar ist, ohne dass zugleich die Steuer festgesetzt und erhoben worden sein muss?

Gesamthand; Grunderwerbsteuer; Insolvenz

Fundstelle(n):
VAAAG-94867

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