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BFH  - I R 7/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 34c Abs 5, AO § 163

Rechtsfrage

Anwendbarkeit von § 34c Abs. 5 EStG und des sog. Auslandstätigkeitserlasses - Antragstellung auch nach Bestandskraft des Steuerbescheids bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung - Verhältnis von § 34c Abs. 5 EStG zu § 163 AO

1. Kann die Anwendung von § 34c Abs. 5 EStG und des sog. Auslandstätigkeitserlasses (BStBl I 1983, 470) auch noch nach Bestandskraft des Steuerbescheides bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung beantragt werden?

2. Ist neben einem abgeschlossenen Verfahren nach § 34c Abs. 5 EStG noch Raum für ein Billigkeitsverfahren nach § 163 AO, wenn dafür ausschließlich Gründe des § 34c Abs. 5 EStG geltend gemacht werden?

Antragsfrist; Auslandstätigkeitserlass; Billigkeitsmaßnahme

Fundstelle(n):
BAAAG-92668

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