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FG München Beschluss v. - 2 V 2628/16

Gesetze: AO § 194 Abs. 1 S. 2, AO § 196, BpO § 4 Abs. 3 S. 2, FGO § 102, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Erweiterung der Prüfungsanordnung

Ermessensentscheidung

Leitsatz

1. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn in die Prognose des Antragsgegners über nicht unerhebliche Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ungeklärte Differenzen eingeflossen sind und der Antragsgegner von zusätzlichen bisher unversteuerten Bareinnahmen ausgegangen ist.

2. Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, eine Prüfung für solche Steuern anzuordnen, für die Festsetzungsverjährung eingetreten ist, weil sich die Frage der Verjährung vielfach erst nach der Klärung des Sachverhalts durch die Außenprüfung zuverlässig beantworten lässt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAG-92080

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