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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 21 R 1030/16

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger aus dem laufenden Bezug einer vorzeitigen, mit Abschlägen in Anspruch genommenen Altersrente für langjährig Versicherte nach § 236 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) in eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b SGB VI wechseln kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAG-91688

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